
Die Gründung einer GmbH ist für viele Unternehmer ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Doch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Kein Wunder also, dass sich viele Gründer fragen: Kann man eine GmbH ohne Notar gründen? In diesem Artikel klären wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigen Ihnen praktikable Alternativen auf, die Zeit und Aufwand sparen können.
Die kurze Antwort auf die Frage, ob man eine GmbH ohne Notar gründen kann, lautet leider: Nein. Nach § 2 Abs. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH notariell beurkundet werden. Diese gesetzliche Vorschrift ist zwingend und kann nicht umgangen werden. Der Notar erfüllt dabei mehrere wichtige Funktionen:
Die notarielle Beurkundung dient dem Schutz aller Beteiligten und der Rechtssicherheit. Ohne diese formelle Anforderung wäre die Gründung einer GmbH rechtlich unwirksam.
Die Notarkosten für die Gründung einer GmbH richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Stammkapital ab. Bei einer Standard-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital müssen Gründer mit folgenden Kosten rechnen:
Bei individuellen Gesellschaftsverträgen oder mehreren Gesellschaftern können die Kosten deutlich höher ausfallen. Neben den Kosten ist auch der zeitliche Aufwand erheblich: Von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Notar bis zur Eintragung ins Handelsregister vergehen in der Regel 2-6 Wochen, oft sogar länger.
Auch wenn eine GmbH ohne Notar gründen rechtlich nicht möglich ist, gibt es eine praktikable Alternative, die den Aufwand für Gründer erheblich reduziert: der Kauf einer Vorratsgesellschaft. Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete und im Handelsregister eingetragene GmbH, die noch keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt hat.
Eine Vorratsgesellschaft wird von spezialisierten Anbietern auf Vorrat gegründet und dann an Interessenten verkauft. Da die notarielle Gründung bereits erfolgt ist und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen wurde, können Käufer sofort mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit beginnen. Der Notar ist bei diesem Prozess nur noch für die Übertragung der Geschäftsanteile zuständig – ein deutlich schlankerer Vorgang als die Neugründung.
Der Kauf einer Vorratsgesellschaft bietet mehrere entscheidende Vorteile:
Wer beispielsweise schnell auf eine Ausschreibung reagieren oder ein zeitkritisches Geschäft abwickeln muss, profitiert enorm von dieser Lösung. Eine Vorratsgesellschaft ermöglicht einen sofortigen Start, ohne auf die klassischen Gründungsprozesse warten zu müssen.
Eine weitere Alternative zur klassischen Gründung sind GmbH-Mantelgesellschaften. Dabei handelt es sich um ehemalige operative Gesellschaften, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben, aber weiterhin im Handelsregister eingetragen sind. Diese Mäntel können übernommen und für neue Geschäftszwecke genutzt werden.
Besonders interessant sind GmbH-Mäntel mit bereits eingerichtetem Geschäftskonto, da dies einen weiteren administrativen Schritt erspart und Sie noch schneller handlungsfähig sind.
Wenn Sie sich für den Kauf einer Vorratsgesellschaft entscheiden, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:
Manche Gründer erwägen die Unternehmergesellschaft (UG) als kostengünstigere Alternative zur GmbH. Auch bei der UG-Gründung ist jedoch ein Notar erforderlich. Die Kosten fallen durch das geringere Mindeststammkapital (ab 1 Euro möglich) zwar etwas niedriger aus, aber die notarielle Beurkundungspflicht bleibt bestehen. Eine UG ohne Notar gründen ist ebenso wenig möglich wie eine GmbH ohne Notar gründen.
In den letzten Jahren wurden die Möglichkeiten zur digitalen GmbH-Gründung erweitert. Seit 2020 ist es möglich, die notarielle Beurkundung per Videokommunikation durchzuführen. Dies erspart zwar den persönlichen Termin beim Notar, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit der notariellen Beurkundung. Der Notar bleibt auch bei der Online-Gründung ein unverzichtbarer Teil des Prozesses.
Eine GmbH ohne Notar gründen ist in Deutschland rechtlich nicht möglich – die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient wichtigen Schutzfunktionen. Wer jedoch Zeit und Aufwand sparen möchte, findet in Vorratsgesellschaften eine praktikable und legale Alternative. Diese ermöglichen einen sofortigen Start in die unternehmerische Tätigkeit, ohne die klassischen Wartezeiten der Neugründung in Kauf nehmen zu müssen. Die notarielle Beteiligung beschränkt sich dabei auf die Übertragung der Geschäftsanteile – ein deutlich schlankerer Prozess. Ob eine Neugründung oder der Kauf einer Vorratsgesellschaft die richtige Wahl ist, hängt von Ihren individuellen Anforderungen, Ihrem Zeitrahmen und Ihren unternehmerischen Zielen ab.